Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasbehältern sind nicht außeracht zulassen und müssen vom Betreiber veranlasst werden. Nicht zu vergessen ist die Rohrleitungsprüfung. Auch diese muß laut Gesetzgeber alle 10 Jahre durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungen zum einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Flüssiggas-Anlage dienen.
Bevor Ihr neuer Flüssiggastank in Betrieb genommen werden kann, muß auch er sich einer Aufstellungsprüfung unterziehen. Ab diesem Zeitraum gelten jetzt nachfolgende Prüfungen.
Wiederkehrende Prüffristen für Flüssiggasbehälter:
Art der Aufstellung Art der Prüfung Prüffrist
oberirdisch,erdgedeckt oder
halboberirdisch mit Epoxid-
harzbeschichtung innere Prüfung alle 10 Jahre
Erdgedeckt mit Bitumen-
isolierung und kathodischer
Korresionsschutzanlage (KKS) innere Prüfung alle 10 Jahre
Erdgedeckt mit Bitumen- innere Prüfung alle 5 Jahre
isolierung
ohne KKS-Anlage Druckprüfung alle 10 Jahre
Unabhängig von der Auf-
stellungsart alle Flüssiggas-
behälter äußere Prüfung alle 2 Jahre
Wiederkehrende Prüfung der im Rahmen der alle 2 Jahre
KKS-Anlage (kathodische- äußeren Prüfung
Korrosionsaschutz-Anlage)
ohne Fremdstrom
Die Fristen der inneren Prüfung und der Druckprüfungen der Flüssiggasbehälter laufen vom Tag der ersten Abnahmeprüfung und müssen bis spätesetens zum Ablauf des Fälligkeitsmonats durchgeführt sein. Gleiches gilt für die 2-jährigen äußeren Prüfungen an Flüssiggasbehältern.
Diese Prüfungen an den Flüssiggasbehältern werden von uns angeboten und durchgeführt.
Sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen ein aktuelles Angebot für die Prüfung von Flüssiggastanks mit einem verbindlichen Preis zukommen lassen sollen.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer : 0911-37662971 oder per Fax: 0911-37662972